Die E‑Rechnung kommt 2025

von | Aug 20, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

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Die elektronische Rechnung wird Pflicht im B2B-Bereich

Unter­neh­men wer­den ab dem 01.01.2025 ver­pflich­tet, im B2B-Bereich elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen aus­zu­stel­len. Doch wie sehen die Über­gangs­fris­ten aus und für wen gel­ten sie? Das erfah­ren Sie in die­sem Artikel.

Elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen sind in Deutsch­land bereits Pflicht, wenn Unter­neh­men Rech­nun­gen an öffent­li­che Auf­trag­ge­ber stel­len. In die­sem Fall müs­sen Rech­nun­gen die Anfor­de­run­gen der so genann­ten E‑Rechnungsverordnung erfüllen.

Ansons­ten hat­ten Unter­neh­men bis­her die Wahl, in wel­cher Form ihre Rech­nun­gen gestellt wer­den, bei­spiels­wei­se als:

  • Rech­nung in Papierform
  • Rech­nung als PDF
  • XRech­nung (maschi­nen­les­ba­re Datei)
  • ZuGFeRD-Rech­nung (les­ba­res PDF mit unsicht­bar ein­ge­bet­te­ten XRechnung-Daten)

Neue Regeln zur E‑Rechnungspflicht ab 2025

Ab dem 1.1.2025 wird es hier eine wesent­li­che Ände­rung geben: Unter­neh­men sind dann grund­sätz­lich ver­pflich­tet, im B2B-Bereich (Busi­ness-to-Busi­ness) elek­tro­ni­sche Rech­nun­gen auszustellen.

Was bedeutet das genau?

Wenn ein Unter­neh­men Lie­fe­run­gen oder Leis­tun­gen an ein ande­res Unter­neh­men erbringt und dafür eine Rech­nung aus­stellt, kann es nicht mehr frei ent­schei­den, in wel­cher Form die Rech­nung aus­ge­stellt wird. Es muss sich zwin­gend um eine soge­nann­te elek­tro­ni­sche Rech­nung (E‑Rechnung) handeln.

Was genau ist eine E‑Rechnung?

An eine elek­tro­ni­sche Rech­nung wer­den künf­tig hohe Anfor­de­run­gen gestellt. Eine E‑Rechnung muss dem­nach in einem struk­tu­rier­ten elek­tro­ni­schen For­mat aus­ge­stellt, über­mit­telt und emp­fan­gen wer­den, wel­ches eine elek­tro­ni­sche Ver­ar­bei­tung ermög­licht. Außer­dem muss sie den Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie (2014/55/EU) entsprechen.

Die Finanz­ver­wal­tung hat gegen­über ver­schie­de­nen Ver­bän­den bereits Stel­lung zu der Fra­ge genom­men, wel­che Rech­nungs­for­ma­te den neu­en Anfor­de­run­gen ent­spre­chen. Dabei wur­de u.a. klar­ge­stellt, dass die For­ma­te ZuGFeRD und XRech­nung den neu­en Anfor­de­run­gen entsprechen.

Wich­tig: Eine Rech­nung, die als nor­ma­les PDF ohne ein­ge­bet­te­te XRech­nung-Daten per E‑Mail ver­sandt wird, gilt nicht als E‑Rechnung gemäß den Vor­ga­ben der EU-Richt­li­nie! PDF-Rech­nun­gen und Rech­nun­gen in Papier­form zäh­len ab 2025 als „sons­ti­ge Rechnung“.

Eine ent­spre­chen­de gesetz­li­che Neu­re­ge­lung zur E‑Rechnungspflicht in Deutsch­land ist nun durch das sog. Wachs­tums­chan­cen­ge­setz im Umsatz­steu­er­ge­setz erfolgt.

Eingangsrechnungen

Ab wann besteht die Pflicht zum Empfang von elektronischen Rechnungen?

Für den Emp­fang bzw. Akzep­tanz der Annah­me von elek­tro­ni­schen Rech­nun­gen gibt es kei­ne Über­gangs­fris­ten. Dies bedeu­tet, dass im B2B-Bereich alle Unter­neh­men ab dem 01.01.2025 E‑Rechnungen emp­fan­gen und ver­ar­bei­ten kön­nen müssen

Ausgangsrechnungen

Wann erfolgt die Umstellung auf die Pflicht zur Verwendung/Versand von elektronischen Rechnung?

Die neu­en Rege­lun­gen im Hin­blick auf die Pflicht zur Aus­stel­lung von elek­tro­ni­schen Rech­nung gel­ten bereits ab dem 1.1.2025. Aller­dings gibt es auch Über­gangs­fris­ten, um die Umstel­lung zu erleichtern:

  • Bis zum 31.12.2026 kön­nen Umsät­ze im Bereich B2B, die in den Jah­ren 2025 und 2026 aus­ge­führt wer­den, noch als Papier­rech­nun­gen und Rech­nun­gen als PDF über­mit­telt wer­den, wenn der Rech­nungs­emp­fän­ger die­sem Ver­fah­ren zustimmt.
  • Bis zum 31.12.2027 ist dies auch für Umsät­ze im Jahr 2027 mög­lich, wenn der Vor­jah­res­um­satz des Rech­nungs­aus­stel­lers 800.000 Euro nicht übersteigt.
  • Doch ab 2028 wird die elek­tro­ni­sche Rech­nung dann tat­säch­lich zwin­gend in allen Berei­chen zur Anwen­dung kommen.

Wann und wie setzt prisma.augenoptik die neuen Regelungen um?

Wir wer­den in prisma.augenoptik recht­zei­tig vor 2025 den hybri­den Rech­nungs­druck im ZuGFeRD-For­mat für Ihre Aus­gangs­rech­nun­gen realisieren.

Das bedeu­tet, dass jede PDF-Rech­nung, wel­che Sie aus dem Sys­tem als PDF per Email ver­sen­den, als vali­de E‑Rechnung mit einem sicht­ba­ren PDF-Teil und einem unsicht­ba­ren Daten­seg­ment (XRech­nung) beim Rech­nungs­emp­fän­ger ankommt.

Zusätz­lich wird ein kom­plett neu­es E‑Rechnungsarchiv auf­ge­baut, unab­hän­gig davon, ob die Aus­gangs­rech­nung ursprüng­lich per Email ver­sen­det oder auf Papier gedruckt wurde.

Elek­tro­ni­sche Ein­gangs­rech­nun­gen ihrer Lie­fe­ran­ten sind wie bis­her durch ihre Buch­hal­tung zu bear­bei­ten und zu archi­vie­ren. Eine auto­ma­ti­sche Ver­ar­bei­tung oder revi­si­ons­si­che­re Archi­vie­rung von E‑Eingangsrechnungen in prisma.augenoptik ist der­zeit noch nicht realisiert.

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