Sicher in die Zukunft
Die Einführung der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bedeutet eine erweiterte Aufklärungs- und Dokumentationspflicht des Augenoptikers zur Verarbeitung, Speicherung und Schutz der Kundendaten. Mit neuen Funktionen und Formularen unterstützt Sie prisma.desktop in der Version 6.1 zielgerichet, um die erhöhten Anforderungen schnell und effizient zu erledigen.
Kundeninformation zum Datenschutz
Der Augenoptiker ist durch die DSGVO dazu verpflichtet, seinen Kunden bei Aufnahme seiner Daten über dessen Datenrechte aufzuklären. Des weiteren sind Auskünfte über Datenverabreitung und Aufbewahrungsfristen zu erteilen. Das bedeutet, dass jedem Kunden, dessen Daten erfaßt oder geändert werden, ein Schriftstück angeboten werden muß, auf welchem diese Informationen angegeben sind.
Möchte der Kunde dieses Schriftstück nicht, so ist das seine Entscheidung und stellt formal keinen Verstoß gegen die DSGVO da, solange es nachweislich eine Arbeitsanweisung an die Mitarbeiter gibt, dass sie diese Informationen anzubieten haben.
Ein solches personalisiertes Dokument mit Namen „KU-DSGVO Information zum Datenschutz“ finden Sie in der neuen prisma.desktop V6.1 im Druckdialog der Kundenstammdaten einfach zum Auszudrucken.
DSGVO konforme Werbezustimmung
Von jedem Kunden kann eine Zustimmung zur Bewerbung per SMS, Email, Brief oder Telefon eingeholt werden. Des weiteren kann dokuemntiert werden, ob der Kunde einer Selektion/Auswertung seiner Medizindaten zustimmt oder ob die Daten länger als 10 Jahre aufgehoben werden dürfen.
In beiden Fällen braucht man eine rechtsgültige Unterschrift des Kunden, bei der er aktiv, z.B. durch Setzen eines Kreuzes bei einer Einwilligungsformulierung, zustimmt.
Ein solches Dokument ist in prisma.desktop bereits komplett und umfasssend hinterlegt. Dieses Formular ist für die elektronsiche Unterschrift über prisma.signpad vorbereitet.
Auskunftsrecht
Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die vom ihm gespeicherten und verarbeiteten, personenbezogenen Daten zu verlangen.
Zur Erstellung einer Aufstellung der gespeicherten persönlichen Daten hilft Ihnen das neue Formular „KU-DSGVO Auskunftsanfrage“ im Druckdialog der Kundenstammdaten. Es enthält ein Antwortschreiben an den Kunden mit der ausführlichen Beschreibung zur Datenhaltung und der Nennung seiner Rechte. Des weiteren sind als Ansprechpartner für Beschwerden alle Datenschutzaufsichtsbehörden der Bundesländer als Liste angefügt.
Datenlöschung / ‑bereinigung
Im Auftragsmanagement findet man unter Datenbereinigung DSGVO umfangreiche Auswertungen, welche das Anonymisieren von Daten entsprechend der DSGVO erheblich erleichtern. Die Daten können nach der Ausführung eines Anonymisierungsvorganges weiterhin umsatzstatistisch ausgewertet werden.
Anonyme Glasbestellung
Bisher wurden bei der Glasbestellung per DFÜ üblicherweise personenbezogene Daten wie Nachname und/oder Vorname als Kommissionsmerkmal übertragen, um bei Eintreffen der Gläser eine schnellere Zuordnung zu ermöglichen. Dies ist auch weiterhin möglich, jedoch nur unter der Voraussetzung, dass ein Auftragsdatenverarbeitungsvertrag mit dem Glashersteller vorliegt.
Sollten Sie jedoch entscheiden, generell keine Kommissionsnamen mehr an Glashersteller zu übermitteln, so können Sie dies nun selbst im Startmenü unter Einstellungen / Voreinstellungen / Bestellwesen einstellen. Setzen Sie hier ein ein, so werden nur noch Kommissionsnummern bei der DFÜ an Glashersteller übermittelt.
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Die Demoversion von prisma.augenoptik steht für Sie zum Testen bereit.