prisma.desktop -
das Mehrwertsteuerupdate!
Im Rahmen der kurzfristigen Mehrwertsteueränderung haben wir eine Zwischenanpassung unserer prisma.desktop Software veröffentlicht. Diese hilft Ihnen bei den notwendigen Anpassungen und Vorgehensweisen rund um die steuerlichen Änderungen.
Bitte beachten Sie, dass wir aufgrund der Kürze der Vorlaufphase nur die aktuelle Version 6.2 auf die neue Mehrwertsteuerthematik umstellen können. Ältere Versionen müssen vorher auf die aktuelle Version 6.2 updaten. Sollte bei Ihnen ein Update notwendig sein, laden Sie dies bitte zeitnah. Wenn Sie wissen möchten, welche PRISMA Version bei Ihnen zum Einsatz kommt, klicken Sie im Startbildschirm (Homescreen) auf HILFE -> INFO.
Die Mehrwertsteueränderung
Neue und angepasste Funktionen
Brillen- und CL-Kartei
prisma.desktop wird am 1. Juli automatisch den Standardsteuersatz von 19% auf 16% ändern. Neue Aufträge ab dem 1. Juli werden dann automatisch mit dem neuen gültigen Mwst.-Satz angelegt – alte Aufträge, die vor dem 1.Juli angelegt wurden, werden natürlich nicht geändert.
Es werden keinerlei vorhandene Preisangaben (weder netto noch brutto) vom PRISMA Update automatisiert geändert bzw. an den neuen Mwst.-Satz angepasst. Jegliche Preisanpassungen aufgrund des geänderten Mehrwertsteuersatzes sind manuell durchzuführen.
Die in der Auftragsmaske unter OPTIONEN enthaltene Funktion Mwst.-Satz ändern wird zusätzlich die Mwst.-Werte für 16% und 5% enthalten.
Bei der Rechnungserstellung in der Kartei werden automatisch umfangreiche Prüfungen durchlaufen, um den korrekten Mehrwertsteuersatz für den Auftrag zu ermitteln.
Bei der Ermittlung der jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuer gilt der Grundsatz des Verfügungsüberganges. Dies ist der Moment, in welchem der Kunde das Produkt erhält bzw. darüber verfügen kann (auf Rechnungen als „Liefer- und Leistungsdatum“ bezeichnet). Der Mwst.-Satz gilt dann für den gesamten Kaufpreis, egal wann und in wie vielen Zahlungsvorgängen dieser beglichen wird. Alle folgenden Fallbeispiele und die entsprechenden Vorgehensweisen basieren ausschließlich auf diesem Sachverhalt.
Angesichts dieser Tatsache spielt der Eintrag im Feld ABHOLDATUM sowie die Abfrage in der Registrierkasse Ware geliefert JA/NEIN eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ergeben sich gerade in der Übergangsphase Situationen, in welchen bestimmte Vorgehensweisen eingehalten werden sollten, um sich steuerlich korrekt zu verhalten. Prisma.desktop wird Sie hier mit vielen automatischen Vorgängen und Hinweisen unterstützen. Beachten Sie hierzu auch unseren Blog-Artikel zur Mehrwertsteueränderung.
Registrierkasse
In der Registrierkasse werden alle Buchungsvorlagen für Einnahmen und Ausgaben ebenfalls automatisch von bisher 19% auf dann 16% bzw. von 7% auf 5% umgestellt. Sollten Sie hier Buchungsvorlagen mit Bezeichnungen verwenden, welche den Mwst.-Satz beschreibend beinhalten, so sollten Sie diese anpassen (Bsp. „Lebensmittel 19%“ sollte in „Lebensmittel 16%“ geändert werden).
Sollten Sie hier Buchungsvorlagen des Typs „Buchungskonto“ verwenden (meist bei Ausgaben der Fall), sind hier die Kontonummern zu prüfen und ggf. anzupassen. Zweistellige Präfixe für Nicht-Automatik-Konten (z.B. „80“ oder „90“) werden beim Update automatisch entfernt. Die globale Änderung des Standard-Mwst.-Satzes gilt auch für alle Lagerartikel. Diese werden ab dem 1.7.2020 automatisch mit 16% z.B. in die Registrierkasse bzw. in den Auftrag übernommen.
Bei Rücknahmen von Einzelverkäufen (keine Aufträge) in der Regsitrierkasse wird das Produkt immer zu dem Steuersatz zurückgenommen, wie es verkauft wurde. Dasselbe gilt auch für Pfand- oder Kautionszahlungen. Dies wird in der PRISMA Registrierkasse automatisch richtig gebucht werden. Verkauf und Einlösung von Gutscheinen kann nur mit demselben Mwst.-Satz erfolgen. Lesen Sie hierzu auch unserern gesonderten Blogeintrag Gutscheine – wie mache ich es richtig.
DATEV – Kontenverwaltung
In der Kontenverwaltung unter LAGER -> WARENGRUPPEN werden die neuen USt.Sätze 16% und 5% zur Verfügung gestellt. Diese können dann den jeweiligen Buchungskonten bei Bedarf manuell zugeordnet werden.
Nach dem 1.7.2020 werden alle Konten, welche vorher z.B. 19% Mwst. zugewiesen hatten, automatisch den Eintrag 16.0/19.0 im Feld Mwst. erhalten.
Dies bedeutet, dass es sich um eine Konto mit zeitabhängig wechselndem Steuersatz handelt.
Wird die Warengruppe z.B. am 30.6. in der Registrierkasse gebucht, so wird der an diesem Tag gültige Standardsteuersatz von 19% zur Kontierung auf das zugehörige Konto verwendet. Für Kassiervorgänge ab dem 1.7.2020 wechselt dann der Standardsteuersatz für diese Warengruppe und für das zugehörige DATEV-Konto automatisch auf 16% Mwst..
Wird der Warengruppe mittels einer weiteren Kontozeile ein spezifischer Steuersatz einzeln zugewiesen (im obigen Falle 16% oder 19%), dann wird automatisch der zeitabhängig wechselnde Steuersatz durch den jeweils anderen, verbliebenen Steuersatz ersetzt.
Beispiel: Sie haben einen zeitabhängig wechselnden Steuersatz dem Konto 4400 in einer Warengruppe zugeordnet. Nun legen Sie für diese Warengruppe ein neues Buchungskonto speziell für 19% Mwst. an und weisen das DATEV-Konto 4410 zu. Das zuvor mit dem zeitabhängig wechselnden Steuersatz versehene Konto 4400 erhält nun automatisiert den Steuersatz 16%, da 19% für diese Warengruppe bereits dediziert vergeben wurde.
Splittzahlungen
Eine neue Funktion der Registrierkasse
In der neuen Registrierkasse können jetzt auch Beträge mit verschiedenen Zahlarten beglichen werden. Wird beim Zahlungsvorgang nach der Auswahl der ersten Zahlart im Feld GEGEBEN ein geringerer Betrag eingetragen als die zu zahlende Summe, dann erscheint nach Klick auf BUCHEN das Fenster Zahlungsvorgang ein weiteres Mal.
Jetzt können Sie eine weitere Zahlart wählen und es erscheint automatisch der noch offene Restbetrag. Ein Klick auf BUCHEN speichert nun die komplette Zahlung mit mehreren Zahlarten.
Haftungsausschluss Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen darf die PRISMA Computersysteme GmbH keine steuerfachliche oder steuerrechtliche Beratung anbieten oder ausüben. Alle in diesem Schreiben dargestellten Sachverhalte und Aussagen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und angefertigt. Sie stellen jedoch keine verbindliche steuerfachliche oder steuerrechtliche Beratung dar, sondern lediglich eine Meinungsäußerung der PRISMA Computersysteme GmbH. Wir übernehmen daher keine Haftung für jegliche Schäden, insbesondere finanzieller Art, die aufgrund praktischer Anwendung, Nutzung, Ausführung oder der fehlerhaften bzw. missverständlichen Formulierung der obigen Sachverhalte und/oder Aussagen entstehen. Kontaktieren Sie bitte im Zweifelsfall und zur korrekten steuerlichen Verhaltensweise unbedingt Ihren Steuerberater!
Hallo Prisma-Team,
auch jetzt bei der Mehrwertsteuer-Umstellung war alles wie immer bei euch. Schnell, sicher, verlässlich, just in time und ganz problemlos. Wir sind bei euch einfach gut aufgehöben.
Das Prisma-Programm an sich ist schon top und Service und Erreichbarkeit sind immer sehr, sehr gut.
Im Jahr 1991, das ist jetzt 29 Jahre her, habe ich mich für Prisma entschieden. Nach wie vor die beste Entscheidung für meinen Betrieb!
Danke und Grüße aus Hochheim!
Wagner Optik und Team
Liebes Wagner Optik – Team,
vielen Dank für das nette Feedback!
Wir freuen uns sehr, dass Sie stets zufrieden waren/sind und wünschen liebe Grüße nach Hochheim!
Ihr Prisma-Team