Prisma Registrierkasse beim Finanzamt anmelden
Worum geht es genau?
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die alle Betriebe mit elektronischen Kassensystemen betrifft. Diese müssen ihre Kassensysteme künftig beim zuständigen Finanzamt melden. Das Bundesfinanzministerium (BMF) hat in einem entsprechenden Schreiben die Details dieser Verpflichtung veröffentlicht. Im Folgenden erklären wir, was Sie wissen und tun müssen, um den Anforderungen gerecht zu werden, und wie prisma.augenoptik Sie dabei unterstützt.
Was ist neu ab 2025?
Ab dem 1. Januar 2025 wird die elektronische Meldung von Kassensystemen über die Plattform „Mein ELSTER“ oder über Softwarelösungen mit einer ERiC-Schnittstelle (z. B. DATEV MeinFiskal) möglich sein. Für bereits bestehende Systeme gilt eine Übergangsfrist bis zum 31. Juli 2025, sodass Sie ausreichend Zeit haben, sich auf die neuen Anforderungen einzustellen.
Welche Informationen müssen gemeldet werden?
Die Meldung umfasst eine Vielzahl an Informationen, die elektronisch übermittelt werden müssen. Laut BMF gehören dazu:
- Name und Steuernummer des Steuerpflichtigen (zukünftig Wirtschafts-Identifikationsnummer).
- Art der zertifizierten technischen Sicherheitseinrichtung (TSE) einschließlich Zertifizierungs-ID und Seriennummer (§ 146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO).
- Art des verwendeten elektronischen Aufzeichnungssystems.
- Anzahl der eingesetzten Kassensysteme pro Betriebsstätte/Einsatzort.
- Seriennummer des jeweiligen Kassensystems.
- Datum der Anschaffung des Kassensystems.
Ein wichtiger Punkt: Es wird keine Formulare oder Vordrucke im PDF-Format geben. Alle Meldungen müssen zwingend elektronisch erfolgen.
So unterstützt prisma.augenoptik Sie bei der Meldung
Um die neuen gesetzlichen Anforderungen möglichst einfach und effizient umzusetzen, bietet Ihnen unsere Software prisma.augenoptik eine praktische Lösung zur Datenübermittlung. In unserem Registrierkassenmodul steht Ihnen im neuesten Release eine Funktion zur Erstellung der notwendigen Meldedateien zur Verfügung.
Bevor wir also starten, sollte über prisma.online ein Update auf die aktuellste prisma.augenoptik Version durchgeführt werden.
So funktioniert es:
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- Öffnen Sie (an einem Arbeitsplatz an dem Kassiervorgänge möglich sind) im Menü KASSENMANAGER den Punkt Sicherheitseinrichtung TSE.
- Ein Fenster öffnet sich, in dem Sie die Option TSE-Meldedatei auswählen können (ganz unten).
- Nach dem Ausführen dieser Funktion öffnet sich der Dateiexplorer und zeigt den Speicherort der Ergebnisdateien auf dem Desktop an.
- Im Ordner „Kassenanmeldung JJJJ-MM-TT“ (= Exportdatum) liegen zwei Dateien:
- Eine PDF Datei ANMLEDUNG mit allen zu übermittelnden Angaben zum Nachlesen und Archivieren.
- Eine XML Datei ELSTERIMPORT mit den notwendigen Meldedaten. Diese Datei können Sie dann ganz einfach über das „Mein ELSTER“-Portal hochladen.
Wer ist für die Meldung verantwortlich?
Die Pflicht zur Meldung liegt grundsätzlich beim Unternehmer oder Steuerpflichtigen selbst. Es ist jedoch möglich, eine bevollmächtigte Person, wie z. B. den Steuerberater, mit der Meldung zu beauftragen. Um unnötige Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie die Fristen im Blick behalten und rechtzeitig handeln.
Beitragsbild: Foto von Simon Kadula auf Unsplash
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