Meldepflicht für elektronische Kassensysteme

von | Dez 20, 2024 | Allgemein | 0 Kommentare

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Prisma Registrierkasse beim Finanzamt anmelden

Worum geht es genau?

Ab dem 1. Janu­ar 2025 tritt eine neue gesetz­li­che Rege­lung in Kraft, die alle Betrie­be mit elek­tro­ni­schen Kas­sen­sys­te­men betrifft. Die­se müs­sen ihre Kas­sen­sys­te­me künf­tig beim zustän­di­gen Finanz­amt mel­den. Das Bun­des­fi­nanz­mi­nis­te­ri­um (BMF) hat in einem ent­spre­chen­den Schrei­ben die Details die­ser Ver­pflich­tung ver­öf­fent­licht. Im Fol­gen­den erklä­ren wir, was Sie wis­sen und tun müs­sen, um den Anfor­de­run­gen gerecht zu wer­den, und wie prisma.augenoptik Sie dabei unterstützt.

Was ist neu ab 2025?

Ab dem 1. Janu­ar 2025 wird die elek­tro­ni­sche Mel­dung von Kas­sen­sys­te­men über die Platt­form „Mein ELSTER“ oder über Soft­ware­lö­sun­gen mit einer ERiC-Schnitt­stel­le (z. B. DATEV Mein­Fis­kal) mög­lich sein. Für bereits bestehen­de Sys­te­me gilt eine Über­gangs­frist bis zum 31. Juli 2025, sodass Sie aus­rei­chend Zeit haben, sich auf die neu­en Anfor­de­run­gen einzustellen.

Welche Informationen müssen gemeldet werden?

Die Mel­dung umfasst eine Viel­zahl an Infor­ma­tio­nen, die elek­tro­nisch über­mit­telt wer­den müs­sen. Laut BMF gehö­ren dazu:

  • Name und Steu­er­num­mer des Steu­er­pflich­ti­gen (zukünf­tig Wirtschafts-Identifikationsnummer).
  • Art der zer­ti­fi­zier­ten tech­ni­schen Sicher­heits­ein­rich­tung (TSE) ein­schließ­lich Zer­ti­fi­zie­rungs-ID und Seri­en­num­mer (§ 146a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 AO).
  • Art des ver­wen­de­ten elek­tro­ni­schen Auf­zeich­nungs­sys­tems.
  • Anzahl der ein­ge­setz­ten Kas­sen­sys­te­me pro Betriebsstätte/Einsatzort.
  • Seri­en­num­mer des jewei­li­gen Kassensystems.
  • Datum der Anschaf­fung des Kassensystems.

Ein wich­ti­ger Punkt: Es wird kei­ne For­mu­la­re oder Vor­dru­cke im PDF-For­mat geben. Alle Mel­dun­gen müs­sen zwin­gend elek­tro­nisch erfolgen.

So unterstützt prisma.augenoptik Sie bei der Meldung

Um die neu­en gesetz­li­chen Anfor­de­run­gen mög­lichst ein­fach und effi­zi­ent umzu­set­zen, bie­tet Ihnen unse­re Soft­ware prisma.augenoptik eine prak­ti­sche Lösung zur Daten­über­mitt­lung. In unse­rem Regis­trier­kas­sen­mo­dul steht Ihnen im neu­es­ten Release eine Funk­ti­on zur Erstel­lung der not­wen­di­gen Mel­de­da­tei­en zur Verfügung.

Bevor wir also star­ten, soll­te über prisma.online ein Update auf die aktu­ells­te prisma.augenoptik Ver­si­on durch­ge­führt werden.

So funk­tio­niert es:

    1. Öff­nen Sie (an einem Arbeits­platz an dem Kas­sier­vor­gän­ge mög­lich sind) im Menü KASSENMANAGER den Punkt Sicher­heits­ein­rich­tung TSE.
    2. Ein Fens­ter öff­net sich, in dem Sie die Opti­on TSE-Mel­de­da­tei aus­wäh­len kön­nen (ganz unten).
    3. Nach dem Aus­füh­ren die­ser Funk­ti­on öff­net sich der Datei­ex­plo­rer und zeigt den Spei­cher­ort der Ergeb­nis­da­tei­en auf dem Desk­top an.
    4. Im Ord­ner „Kas­sen­an­mel­dung JJJJ-MM-TT“ (= Export­da­tum) lie­gen zwei Dateien: 
      • Eine PDF Datei ANMLEDUNG mit allen zu über­mit­teln­den Anga­ben zum Nach­le­sen und Archivieren.
      • Eine XML Datei ELSTERIMPORT mit den not­wen­di­gen Mel­de­da­ten. Die­se Datei kön­nen Sie dann ganz ein­fach über das „Mein ELSTER“-Portal hochladen.

Wer ist für die Meldung verantwortlich?

Die Pflicht zur Mel­dung liegt grund­sätz­lich beim Unter­neh­mer oder Steu­er­pflich­ti­gen selbst. Es ist jedoch mög­lich, eine bevoll­mäch­tig­te Per­son, wie z. B. den Steu­er­be­ra­ter, mit der Mel­dung zu beauf­tra­gen. Um unnö­ti­ge Ver­zö­ge­run­gen zu ver­mei­den, soll­ten Sie die Fris­ten im Blick behal­ten und recht­zei­tig handeln.

 

Bei­trags­bild: Foto von Simon Kadu­la auf Uns­plash

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