Informationen zur Mehrwertsteueränderung ab 01.01.2021

von | Jun 15, 2020 | Allgemein | 10 Kommentare

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Wir aktualisieren Ihre Software! 

Im Rah­men des Kon­junk­tur­pa­kets wird die Mehr­wert­steu­er vom 1. Juli bis 31. Dezem­ber 2020 von 19% auf 16% gesenkt – der ermä­ßig­te Steu­er­satz von 7% auf 5%. Am 01.01.2021 wer­den die Steu­er­sät­ze wie­der auf die urprüng­li­chen Wer­te ange­ho­ben. Ab der PRISMA Ver­si­on 6.2.2 wer­den die­se Ände­run­gen auto­ma­tisch und ter­min­ge­recht in Ihrem Sys­tem umge­stellt – sie brau­chen nichts zu tun und es ist kein Update ntowendig.

Wenn Sie wis­sen möch­ten, wel­che PRISMA Ver­si­on bei Ihnen zum Ein­satz kommt, kli­cken Sie im Start­bild­schirm (Home­screen) auf HILFE -> INFO.

ACHTUNG: Alle Infor­ma­tio­nen in die­sem Arti­kel sind unter Vor­be­halt zu betrach­ten. Ände­run­gen an der Sach­la­ge gesche­hen bei­na­he täg­lich! Bit­te kon­tak­tie­ren Sie unbe­dingt Ihren Steu­er­be­ra­ter zu die­sem The­ma und zur Vor­be­rei­tung der even­tu­el­len, ter­min­ge­rech­ten Kon­ten­um­stel­lung. Jeg­li­che Aus­sa­gen, die hier getrof­fen wer­den stel­len nur unse­re eige­ne Auf­fas­sung die­ses The­mas dar. Die Infor­ma­tio­nen wur­den gründ­lich recher­chiert, erhe­ben jedoch kei­nen Anspruch auf Rich­tig­keit und Vollständigkeit.

Die Umstellung

Was wir automatisch in PRISMA anpassen

prisma.desktop (ab Ver­si­on 6.2.2) stellt am 1. Janu­ar auto­ma­tisch den Stan­dard­steu­er­satz von 16% auf 19% um. Neue Auf­trä­ge ab dem 1. Janu­ar wer­den dann auto­ma­tisch mit dem neu­en gül­ti­gen Mwst.-Satz ange­legt – alte Auf­trä­ge, die vor dem 1.Januar ange­legt wur­den, wer­den natür­lich nicht geändert.

Es wer­den kei­ner­lei vor­han­de­ne Preis­an­ga­ben (weder net­to noch brut­to) vom PRISMA Update auto­ma­ti­siert geän­dert bzw. an den neu­en Mwst.-Satz ange­passt. Jeg­li­che Preis­an­pas­sun­gen auf­grund des geän­der­ten Mehr­wert­steu­er­sat­zes sind manu­ell durch­zu­füh­ren. 

In der Regis­trier­kas­se wer­den alle Buchungs­vor­la­gen für Ein­nah­men und Aus­ga­ben eben­falls auto­ma­tisch von bis­her 16% auf dann 19% bzw. von 5% auf 7% umgestellt.
Soll­ten Sie hier Buchungs­vor­la­gen mit Bezeich­nun­gen ver­wen­den, wel­che den Mwst.-Satz beschrei­bend beinhal­ten, so soll­ten Sie die­se anpas­sen (Bsp. „Lebens­mit­tel 16%“ soll­te in „Lebens­mit­tel 19%“ geän­dert wer­den). Soll­ten Sie hier Buchungs­vor­la­gen des Typs „Buchungs­kon­to“ ver­wen­den (meist bei Aus­ga­ben der Fall), sind hier die Kon­to­num­mern zu prü­fen und ggf. anzupassen.
Die glo­ba­le Ände­rung des Standard-Mwst.-Satzes gilt auch für alle Lager­ar­ti­kel. Die­se wer­den ab dem 1.1.2021 auto­ma­tisch mit 19% z.B. in die Regis­trier­kas­se bzw. in den Auf­trag übernommen.

Die Übergangsphase

Infos zur richtigen Behandlung der Mehrwertsteuer

Bei der Ermitt­lung der jeweils anzu­wen­den­den Mehr­wert­steu­er gilt der Grund­satz des Ver­fü­gungs­über­gan­ges. Dies ist der Moment, an wel­chem der Kun­de das Pro­dukt erhält bzw. dar­über ver­fü­gen kann (auf Rech­nun­gen als „Lie­fer- und Leis­tungs­da­tum“ bezeich­net). Der Mwst.-Satz gilt dann für den gesam­ten Kauf­preis, egal wann und in wie vie­len Zah­lungs­vor­gän­gen die­ser begli­chen wird. Alle fol­gen­den Fall­bei­spie­le und die ent­spre­chen­den Vor­ge­hens­wei­sen basie­ren aus­schließ­lich auf die­sem Sachverhalt.

Ange­sichts die­ser Tat­sa­che spielt der Ein­trag im Feld ABHOLDATUM sowie die Abfra­ge in der Regis­trier­kas­se Ware gelie­fert JA/NEIN eine ent­schei­den­de Rol­le. Dar­über hin­aus erge­ben sich gera­de in der Über­gangs­pha­se Situa­tio­nen, in wel­chen bestimm­te Vor­ge­hens­wei­sen ein­ge­hal­ten wer­den soll­ten, um sich steu­er­lich kor­rekt zu ver­hal­ten. Prisma.desktop wird Sie hier mit vie­len auto­ma­ti­schen Vor­gän­gen und Hin­wei­sen unterstützen.

Fallbeispiele

(Begriff­lich­keit „davor“ und „danach“ meint vor dem 01.01.2021 oder danach)

Bestellung davor, Abholung und Bezahlung danach

Der Kun­de bestellt eine Bril­le davor (Mwst. 16% sind im Auf­trag hin­ter­legt) und kommt danach zum Abho­len und Bezah­len. Es wur­den bis dahin kei­ne Anzah­lun­gen etc. geleistet.

Vor­ge­hens­wei­se:
Der Auf­trag muss auf 19% Mwst. umge­stellt werden!

Soll­te der ers­te Rech­nungs­druck für die­sen Auf­trag nach dem 1.1.2021 erfol­gen, dann wird der Mwst.-Satz auto­ma­tisch auf den kor­rek­ten Wert ange­passt. Sie erhal­ten einen ent­spre­chen­den Hinweis.
Wur­de vor dem 1.1.2021 bereits eine Rech­nung mit 16% erstellt, die Abho­lung erfolgt aber erst nach dem 1.1.2021 (rele­vant ist der Ein­trag in Feld ABHOLDATUM), dann wird eben­falls der Mwst.Satz auto­ma­tisch geän­dert. Ent­spre­chen­de Hin­wei­se wer­den ein­ge­blen­det. Die vor­he­ri­ge Rech­nung soll­te ein­ge­zo­gen und/oder ver­nich­tet wer­den. Der Vor­gang der mehr­fa­chen Rech­nungs­er­stel­lung wird intern dokumentiert.

Bei der Ver­wen­dung der PRISMA Regis­trier­kas­se wird in die­sem Fal­le ein Hin­weis beim Kas­sier­vor­gang aus­ge­ben und der Auf­trag vor dem Kas­sier­vor­gang eben­falls auto­ma­tisch auf den rich­ti­gen Mwst.-Satz umgestellt.

Eine manu­el­le Mwst.-Umstellung des Auf­tra­ges kann jeder­zeit über das Menü OPTIONEN -> MWST-SATZ ÄNDERN erfolgen.

Bestellung davor mit Anzahlung, Abholung und Restzahlung danach

Kun­de hat bei Bestel­lung davor eine Anzah­lung (bis hin zur Vollzahlung/Vorkasse) für sei­nen Auf­trag mit 16% geleis­tet. Abho­lung und Restzahlung(en) erfol­gen danach.

Vor­ge­hens­wei­se:
Der ange­zahl­te Ori­gi­nal­auf­trag muss durch die Erstel­lung eines Stor­no­auf­tra­ges (OPTIONEN -> AUFTRAG STORNIEREN) kom­plett stor­niert wer­den. Dann muss der Ori­gi­nal­auf­trag noch­mals neu erstellt wer­den (z.B. über die OPTIONEN -> KARTEIKARTE KOPIEREN mit der Opti­on Alle Ein­trä­ge, aus­ge­führt im Ori­gi­nal­auf­trag). Der Mwst.-Satz des neu erstell­ten Auf­tra­ges ist dann 19%, der des Stor­no­auf­tra­ges 16%.

Wur­de für den 16%igen Ori­gi­nal­auf­trag bereits eine Rech­nung gedruckt, so soll­te für den Stor­no­auf­trag eben­falls eine Rech­nung erstellt wer­den, um die „fal­sche“ 16%ige Rech­nung zu „stor­nie­ren“. In der PRISMA Regis­trier­kas­se sind alle drei Auf­trä­ge in einem Beleg zu kas­sie­ren (alter Ori­gi­nal­auf­trag, Stor­no­auf­trag und neu­er Auftrag).

Eine Abho­lung und Kas­sie­rung eines ange­zahl­ten Auf­tra­ges nach dem 1.1.2021 ist in der Regis­trier­kas­se wird mit einer ent­spre­chen­den Mel­dung abge­lehnt und ist somit nicht möglich.

Unse­re Empfehlung: 
Wenn mög­lich kei­ne Anzahlungen/Zahlungen mehr vor dem 1. Janu­ar ein­neh­men, wenn nicht klar ist, wann das Pro­dukt gelie­fert bzw. abge­holt wird.

Monatliche Abo-Zahlungen

Hier spielt der Cha­rak­ter des Abo-Ver­tra­ges und sei­ne Rege­lung des Ver­fü­gungs­über­gan­ges bzw. der Leis­tungs­er­brin­gung eine ent­schei­den­de Rol­le. Han­delt es sich um eine ein­ma­li­ge Leis­tungs­er­brin­gung und die lau­fen­den Zah­lun­gen die­nen ledig­lich zur Til­gung der For­de­rung, dann gilt für alle Raten- bzw. Teil­zah­lun­gen der Mwst.-Satz, wel­cher beim Ver­fü­gungs­über­gang gül­tig war.
Dies ist z.B. bei einem Bril­len-Abo der Fall, wenn der Kun­de die Bril­le vor dem 1. Janu­ar bekommt und die Raten über den Ände­rungs­zeit­raum hin­weg lau­fen. Die­se Raten beinhal­ten dann durch­ge­hend 16% Mehrwertsteuer.

Anders ver­hält es sich z.B. bei einem CL-Abo, wel­ches kon­ti­nu­ier­li­che Lie­fe­run­gen (z.B. alle 6 Mona­te Lin­sen und Pfle­ge­mit­tel) und Leis­tun­gen (kos­ten­lo­se Nach­kon­trol­le etc.) beinhal­tet. Hier ist der Mwst.-Satz der regel­mä­ßi­gen Zah­lun­gen im Ände­rungs­zeit­raum anzu­pas­sen. Wir wer­den das PRISMA Abo-Sys­tem dahin­ge­hend anpas­sen, dass dies auf einer even­tu­el­len Jah­res­rech­nung berück­sich­tigt wird.

Hin­weis zu Abo-Preisänderungen
Bit­te beach­ten Sie, dass sich bei einer manu­el­len Ände­rung der monat­li­chen Rate in der Ver­trags­mas­ke der Auf­trags­wert des letz­ten zuge­hö­ri­gen Abo-Auf­tra­ges auto­ma­tisch ändert. Der Steu­er­satz des Auf­tra­ges wird jedoch nicht auto­ma­tisch geän­dert und bleibt bei dem Wert, wel­cher bei Erstel­lung des Auf­tra­ges gül­tig war.

Alter­na­tiv kön­nen Sie die monat­li­chen Raten jeweils auch direkt nach Erstel­lung der Zah­lun­gen unter ABOVERWALTUNG -> ZAHLUNGEN mit der Funk­ti­on ZEILE ÄNDERN ent­spre­chend abändern.

Warenrücknahmen in der Registrierkasse (Lagerartikel etc.)

Bei Rück­nah­men wird das Pro­dukt immer zu dem Steu­er­satz zurück­ge­nom­men, wie es ver­kauft wur­de. Das­sel­be gilt auch für Pfand- oder Kau­ti­ons­zah­lun­gen. Dies wird in der PRISMA Regis­trier­kas­se auto­ma­tisch rich­tig gebucht werden.

Verkauf und Einlösung von Gutscheinen

Theo­re­tisch kann auch hier die Ein­lö­sung mit dem­sel­ben Mwst.-Satz wie beim Ver­kauf erfol­gen. Dies könn­te aber bei Anrech­nung auf Pro­duk­te mit 16% Mwst. zu unnö­ti­gen „Dis­kus­sio­nen“ bei einer even­tu­el­len Prü­fung führen.
Des­halb emp­feh­len wir, ab sofort nur noch soge­nann­te „Mehr­zweck­gut­schei­ne“ mit 0% Mwst. zu ver­kau­fen, da ab dem Moment der Kennt­nis­nah­me einer bevor­ste­hen­den Mwst.-Änderung nicht mehr fest­steht, wel­cher Mwst.-Satz für das dann mit dem Gut­schein erwor­be­ne Pro­dukt gilt (16% oder 19%).

Lesen Sie hier­zu auch unse­rern geson­der­ten Blog­ein­trag Gut­schei­ne – wie mache ich es rich­tig.

Was ist zu tun?

Buchen Sie auf jeden Fall alle Aus­ga­ben­be­le­ge, die vor dem 1.1.2021 mit 16/5% aus­ge­stellt wur­den, auch vor die­sem Datum in die Kasse.
Ein nach­träg­li­ches Ver­bu­chen mit 16/5% ist ab dem 1.1.2021 nicht mehr möglich!

 

Haf­tungs­aus­schluss
Auf­grund gesetz­li­cher Bestim­mun­gen darf die PRISMA Com­pu­ter­sys­te­me GmbH kei­ne steu­er­fach­li­che oder steu­er­recht­li­che Bera­tung anbie­ten oder ausüben.
Alle in die­sem Schrei­ben dar­ge­stell­ten Sach­ver­hal­te und Aus­sa­gen sind nach bes­tem Wis­sen und Gewis­sen recher­chiert und ange­fer­tigt
. Sie stel­len jedoch kei­ne ver­bind­li­che steu­er­fach­li­che oder steu­er­recht­li­che Bera­tung dar, son­dern ledig­lich eine Mei­nungs­äu­ße­rung der PRISMA Com­pu­ter­sys­te­me GmbH.
Wir über­neh­men daher kei­ne Haf­tung für jeg­li­che Schä­den, ins­be­son­de­re finan­zi­el­ler Art, die auf­grund prak­ti­scher Anwen­dung, Nut­zung, Aus­füh­rung oder der feh­ler­haf­ten bzw. miss­ver­ständ­li­chen For­mu­lie­rung der obi­gen Sach­ver­hal­te und/oder Aus­sa­gen ent­ste­hen. Kon­tak­tie­ren Sie bit­te im Zwei­fels­fall und zur kor­rek­ten steu­er­li­chen Ver­hal­tens­wei­se unbe­dingt Ihren Steu­er­be­ra­ter! 

10 Kommentare

  1. specs.berlin

    Lie­bes Pris­ma Team,

    dan­ke dass ihr bei sol­chen Sachen immer sehr schnell seid. Ihr habt mehr Fra­gen beant­wor­tet als ich gestellt hät­te. Dan­ke dafür.
    Grü­ße aus Ber­lin. Claas

    Antworten
    • PRISMA Computer GmbH

      Hal­lo Claas,

      sehr ger­ne und vie­len Dank für das net­te Feed­back! Wir sind immer bemüht, unse­re Kun­den schnell und umfas­send zu informieren.
      Auf­grund der Kom­ple­xi­tät der Sach­ver­hal­te sind die Tex­te manch­mal lei­der etwas umfang­reich, wir hof­fen aber, sie sind trotz­dem ver­ständ­lich und hilfreich 🙂

      Wir wer­den die­sen Blog wei­ter aus­bau­en und mit Neu­ig­kei­ten aktu­ell halten.

      Grü­ße nach Berlin!

  2. Christian Vogel

    Hal­lo Pris­ma Team,

    wie immer ein Traum! Da fühlt man sich ein­fach gut auf­ge­ho­ben. Danke!

    Lie­be Grü­ße aus Bamberg

    Chris­ti­an Vogel

    Antworten
    • PRISMA Computer GmbH

      Hal­lo Herr Vogel,
      das freut uns sehr zu hören! Vie­len Dank!
      Grü­ße nach Bamberg!

  3. Christine Geyer

    Gibt es eine Druck­ver­si­on für die­sen Blog. Ich möch­te es aus­dru­cken, da es zu viel Inhalt ist, um mir alle Ein­zel­hei­ten zu merken.

    Antworten
    • PRISMA Computer GmbH

      Hal­lo Frau Geyer,
      Sie kön­nen eine Web­site als PDF spei­chern, indem Sie in ihrem Brow­ser auf Datei -> Dru­cken gehen (oder Strg+P drü­cken) und dann den Micro­soft Print to PDF-Dru­cker aus­wäh­len. Aller­dings ist das Doku­ment dann vom Lay­out her oft nicht opti­mal for­ma­tiert. Wir haben Ihnen des­halb auch per E‑Mail das gan­ze als PDF geschickt! Jedoch kann es natür­lich sein, dasss die­ser Blog aktua­li­siert wird, wenn wir neue Infor­ma­tio­nen erhalten.
      Lie­be Grüße
      Ihr Prisma-Team

  4. Jörg

    Lie­bes Pris­ma Team,

    vie­len Dank auch aus den Alpen. Wir füh­len uns bei Euch immer per­fekt betreut. Euer Ser­vice ist außer­ge­wöhn­lich gut *****.

    Bes­te Grü­ße: Jörg mit Team

    Antworten
    • PRISMA Computer GmbH

      Hal­lo Jörg und Team,
      das posi­ti­ve Feed­back freut uns sehr!
      Bes­te Grü­ße zurück in die Alpen!
      Euer Prisma-Team

    • Franz Müller

      Lie­bes PRISMA-Team,
      Wie immer ist bei euch alles Top gelöst.
      Wenn Fra­gen unse­rer­seits sind wer­den die­se zeit­nah gelöst.
      Wir füh­len uns bei euch sehr gut aufgehoben.
      Bes­te Grüße
      Optik Mül­ler mit Team

    • PRISMA Computer GmbH

      Lie­bes Optik Müller-Team,
      vie­len Dank! Das freut uns sehr!
      Bes­te Grüße
      Euer PRISMA-Team

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