Wir aktualisieren Ihre Software!
Im Rahmen des Konjunkturpakets wird die Mehrwertsteuer vom 1. Juli bis 31. Dezember 2020 von 19% auf 16% gesenkt – der ermäßigte Steuersatz von 7% auf 5%. Am 01.01.2021 werden die Steuersätze wieder auf die urprünglichen Werte angehoben. Ab der PRISMA Version 6.2.2 werden diese Änderungen automatisch und termingerecht in Ihrem System umgestellt – sie brauchen nichts zu tun und es ist kein Update ntowendig.
Wenn Sie wissen möchten, welche PRISMA Version bei Ihnen zum Einsatz kommt, klicken Sie im Startbildschirm (Homescreen) auf HILFE -> INFO.
ACHTUNG: Alle Informationen in diesem Artikel sind unter Vorbehalt zu betrachten. Änderungen an der Sachlage geschehen beinahe täglich! Bitte kontaktieren Sie unbedingt Ihren Steuerberater zu diesem Thema und zur Vorbereitung der eventuellen, termingerechten Kontenumstellung. Jegliche Aussagen, die hier getroffen werden stellen nur unsere eigene Auffassung dieses Themas dar. Die Informationen wurden gründlich recherchiert, erheben jedoch keinen Anspruch auf Richtigkeit und Vollständigkeit.
Die Umstellung
Was wir automatisch in PRISMA anpassen
prisma.desktop (ab Version 6.2.2) stellt am 1. Januar automatisch den Standardsteuersatz von 16% auf 19% um. Neue Aufträge ab dem 1. Januar werden dann automatisch mit dem neuen gültigen Mwst.-Satz angelegt – alte Aufträge, die vor dem 1.Januar angelegt wurden, werden natürlich nicht geändert.
Es werden keinerlei vorhandene Preisangaben (weder netto noch brutto) vom PRISMA Update automatisiert geändert bzw. an den neuen Mwst.-Satz angepasst. Jegliche Preisanpassungen aufgrund des geänderten Mehrwertsteuersatzes sind manuell durchzuführen.
In der Registrierkasse werden alle Buchungsvorlagen für Einnahmen und Ausgaben ebenfalls automatisch von bisher 16% auf dann 19% bzw. von 5% auf 7% umgestellt.
Sollten Sie hier Buchungsvorlagen mit Bezeichnungen verwenden, welche den Mwst.-Satz beschreibend beinhalten, so sollten Sie diese anpassen (Bsp. „Lebensmittel 16%“ sollte in „Lebensmittel 19%“ geändert werden). Sollten Sie hier Buchungsvorlagen des Typs „Buchungskonto“ verwenden (meist bei Ausgaben der Fall), sind hier die Kontonummern zu prüfen und ggf. anzupassen.
Die globale Änderung des Standard-Mwst.-Satzes gilt auch für alle Lagerartikel. Diese werden ab dem 1.1.2021 automatisch mit 19% z.B. in die Registrierkasse bzw. in den Auftrag übernommen.
Die Übergangsphase
Infos zur richtigen Behandlung der Mehrwertsteuer
Bei der Ermittlung der jeweils anzuwendenden Mehrwertsteuer gilt der Grundsatz des Verfügungsüberganges. Dies ist der Moment, an welchem der Kunde das Produkt erhält bzw. darüber verfügen kann (auf Rechnungen als „Liefer- und Leistungsdatum“ bezeichnet). Der Mwst.-Satz gilt dann für den gesamten Kaufpreis, egal wann und in wie vielen Zahlungsvorgängen dieser beglichen wird. Alle folgenden Fallbeispiele und die entsprechenden Vorgehensweisen basieren ausschließlich auf diesem Sachverhalt.
Angesichts dieser Tatsache spielt der Eintrag im Feld ABHOLDATUM sowie die Abfrage in der Registrierkasse Ware geliefert JA/NEIN eine entscheidende Rolle. Darüber hinaus ergeben sich gerade in der Übergangsphase Situationen, in welchen bestimmte Vorgehensweisen eingehalten werden sollten, um sich steuerlich korrekt zu verhalten. Prisma.desktop wird Sie hier mit vielen automatischen Vorgängen und Hinweisen unterstützen.
Fallbeispiele
(Begrifflichkeit „davor“ und „danach“ meint vor dem 01.01.2021 oder danach)
Bestellung davor, Abholung und Bezahlung danach
Der Kunde bestellt eine Brille davor (Mwst. 16% sind im Auftrag hinterlegt) und kommt danach zum Abholen und Bezahlen. Es wurden bis dahin keine Anzahlungen etc. geleistet.
Vorgehensweise:
Der Auftrag muss auf 19% Mwst. umgestellt werden!
Sollte der erste Rechnungsdruck für diesen Auftrag nach dem 1.1.2021 erfolgen, dann wird der Mwst.-Satz automatisch auf den korrekten Wert angepasst. Sie erhalten einen entsprechenden Hinweis.
Wurde vor dem 1.1.2021 bereits eine Rechnung mit 16% erstellt, die Abholung erfolgt aber erst nach dem 1.1.2021 (relevant ist der Eintrag in Feld ABHOLDATUM), dann wird ebenfalls der Mwst.Satz automatisch geändert. Entsprechende Hinweise werden eingeblendet. Die vorherige Rechnung sollte eingezogen und/oder vernichtet werden. Der Vorgang der mehrfachen Rechnungserstellung wird intern dokumentiert.
Bei der Verwendung der PRISMA Registrierkasse wird in diesem Falle ein Hinweis beim Kassiervorgang ausgeben und der Auftrag vor dem Kassiervorgang ebenfalls automatisch auf den richtigen Mwst.-Satz umgestellt.
Eine manuelle Mwst.-Umstellung des Auftrages kann jederzeit über das Menü OPTIONEN -> MWST-SATZ ÄNDERN erfolgen.
Bestellung davor mit Anzahlung, Abholung und Restzahlung danach
Kunde hat bei Bestellung davor eine Anzahlung (bis hin zur Vollzahlung/Vorkasse) für seinen Auftrag mit 16% geleistet. Abholung und Restzahlung(en) erfolgen danach.
Vorgehensweise:
Der angezahlte Originalauftrag muss durch die Erstellung eines Stornoauftrages (OPTIONEN -> AUFTRAG STORNIEREN) komplett storniert werden. Dann muss der Originalauftrag nochmals neu erstellt werden (z.B. über die OPTIONEN -> KARTEIKARTE KOPIEREN mit der Option Alle Einträge, ausgeführt im Originalauftrag). Der Mwst.-Satz des neu erstellten Auftrages ist dann 19%, der des Stornoauftrages 16%.
Wurde für den 16%igen Originalauftrag bereits eine Rechnung gedruckt, so sollte für den Stornoauftrag ebenfalls eine Rechnung erstellt werden, um die „falsche“ 16%ige Rechnung zu „stornieren“. In der PRISMA Registrierkasse sind alle drei Aufträge in einem Beleg zu kassieren (alter Originalauftrag, Stornoauftrag und neuer Auftrag).
Eine Abholung und Kassierung eines angezahlten Auftrages nach dem 1.1.2021 ist in der Registrierkasse wird mit einer entsprechenden Meldung abgelehnt und ist somit nicht möglich.
Unsere Empfehlung:
Wenn möglich keine Anzahlungen/Zahlungen mehr vor dem 1. Januar einnehmen, wenn nicht klar ist, wann das Produkt geliefert bzw. abgeholt wird.
Monatliche Abo-Zahlungen
Hier spielt der Charakter des Abo-Vertrages und seine Regelung des Verfügungsüberganges bzw. der Leistungserbringung eine entscheidende Rolle. Handelt es sich um eine einmalige Leistungserbringung und die laufenden Zahlungen dienen lediglich zur Tilgung der Forderung, dann gilt für alle Raten- bzw. Teilzahlungen der Mwst.-Satz, welcher beim Verfügungsübergang gültig war.
Dies ist z.B. bei einem Brillen-Abo der Fall, wenn der Kunde die Brille vor dem 1. Januar bekommt und die Raten über den Änderungszeitraum hinweg laufen. Diese Raten beinhalten dann durchgehend 16% Mehrwertsteuer.
Anders verhält es sich z.B. bei einem CL-Abo, welches kontinuierliche Lieferungen (z.B. alle 6 Monate Linsen und Pflegemittel) und Leistungen (kostenlose Nachkontrolle etc.) beinhaltet. Hier ist der Mwst.-Satz der regelmäßigen Zahlungen im Änderungszeitraum anzupassen. Wir werden das PRISMA Abo-System dahingehend anpassen, dass dies auf einer eventuellen Jahresrechnung berücksichtigt wird.
Hinweis zu Abo-Preisänderungen
Bitte beachten Sie, dass sich bei einer manuellen Änderung der monatlichen Rate in der Vertragsmaske der Auftragswert des letzten zugehörigen Abo-Auftrages automatisch ändert. Der Steuersatz des Auftrages wird jedoch nicht automatisch geändert und bleibt bei dem Wert, welcher bei Erstellung des Auftrages gültig war.Alternativ können Sie die monatlichen Raten jeweils auch direkt nach Erstellung der Zahlungen unter ABOVERWALTUNG -> ZAHLUNGEN mit der Funktion ZEILE ÄNDERN entsprechend abändern.
Warenrücknahmen in der Registrierkasse (Lagerartikel etc.)
Bei Rücknahmen wird das Produkt immer zu dem Steuersatz zurückgenommen, wie es verkauft wurde. Dasselbe gilt auch für Pfand- oder Kautionszahlungen. Dies wird in der PRISMA Registrierkasse automatisch richtig gebucht werden.
Verkauf und Einlösung von Gutscheinen
Theoretisch kann auch hier die Einlösung mit demselben Mwst.-Satz wie beim Verkauf erfolgen. Dies könnte aber bei Anrechnung auf Produkte mit 16% Mwst. zu unnötigen „Diskussionen“ bei einer eventuellen Prüfung führen.
Deshalb empfehlen wir, ab sofort nur noch sogenannte „Mehrzweckgutscheine“ mit 0% Mwst. zu verkaufen, da ab dem Moment der Kenntnisnahme einer bevorstehenden Mwst.-Änderung nicht mehr feststeht, welcher Mwst.-Satz für das dann mit dem Gutschein erworbene Produkt gilt (16% oder 19%).
Lesen Sie hierzu auch unserern gesonderten Blogeintrag Gutscheine – wie mache ich es richtig.
Was ist zu tun?
Buchen Sie auf jeden Fall alle Ausgabenbelege, die vor dem 1.1.2021 mit 16/5% ausgestellt wurden, auch vor diesem Datum in die Kasse.
Ein nachträgliches Verbuchen mit 16/5% ist ab dem 1.1.2021 nicht mehr möglich!
Haftungsausschluss
Aufgrund gesetzlicher Bestimmungen darf die PRISMA Computersysteme GmbH keine steuerfachliche oder steuerrechtliche Beratung anbieten oder ausüben.
Alle in diesem Schreiben dargestellten Sachverhalte und Aussagen sind nach bestem Wissen und Gewissen recherchiert und angefertigt. Sie stellen jedoch keine verbindliche steuerfachliche oder steuerrechtliche Beratung dar, sondern lediglich eine Meinungsäußerung der PRISMA Computersysteme GmbH.
Wir übernehmen daher keine Haftung für jegliche Schäden, insbesondere finanzieller Art, die aufgrund praktischer Anwendung, Nutzung, Ausführung oder der fehlerhaften bzw. missverständlichen Formulierung der obigen Sachverhalte und/oder Aussagen entstehen. Kontaktieren Sie bitte im Zweifelsfall und zur korrekten steuerlichen Verhaltensweise unbedingt Ihren Steuerberater!
Liebes Prisma Team,
danke dass ihr bei solchen Sachen immer sehr schnell seid. Ihr habt mehr Fragen beantwortet als ich gestellt hätte. Danke dafür.
Grüße aus Berlin. Claas
Hallo Claas,
sehr gerne und vielen Dank für das nette Feedback! Wir sind immer bemüht, unsere Kunden schnell und umfassend zu informieren.
Aufgrund der Komplexität der Sachverhalte sind die Texte manchmal leider etwas umfangreich, wir hoffen aber, sie sind trotzdem verständlich und hilfreich 🙂
Wir werden diesen Blog weiter ausbauen und mit Neuigkeiten aktuell halten.
Grüße nach Berlin!
Hallo Prisma Team,
wie immer ein Traum! Da fühlt man sich einfach gut aufgehoben. Danke!
Liebe Grüße aus Bamberg
Christian Vogel
Hallo Herr Vogel,
das freut uns sehr zu hören! Vielen Dank!
Grüße nach Bamberg!
Gibt es eine Druckversion für diesen Blog. Ich möchte es ausdrucken, da es zu viel Inhalt ist, um mir alle Einzelheiten zu merken.
Hallo Frau Geyer,
Sie können eine Website als PDF speichern, indem Sie in ihrem Browser auf Datei -> Drucken gehen (oder Strg+P drücken) und dann den Microsoft Print to PDF-Drucker auswählen. Allerdings ist das Dokument dann vom Layout her oft nicht optimal formatiert. Wir haben Ihnen deshalb auch per E‑Mail das ganze als PDF geschickt! Jedoch kann es natürlich sein, dasss dieser Blog aktualisiert wird, wenn wir neue Informationen erhalten.
Liebe Grüße
Ihr Prisma-Team
Liebes Prisma Team,
vielen Dank auch aus den Alpen. Wir fühlen uns bei Euch immer perfekt betreut. Euer Service ist außergewöhnlich gut *****.
Beste Grüße: Jörg mit Team
Hallo Jörg und Team,
das positive Feedback freut uns sehr!
Beste Grüße zurück in die Alpen!
Euer Prisma-Team
Liebes PRISMA-Team,
Wie immer ist bei euch alles Top gelöst.
Wenn Fragen unsererseits sind werden diese zeitnah gelöst.
Wir fühlen uns bei euch sehr gut aufgehoben.
Beste Grüße
Optik Müller mit Team
Liebes Optik Müller-Team,
vielen Dank! Das freut uns sehr!
Beste Grüße
Euer PRISMA-Team